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Institut für Bildungsevaluation

Evaluation der Förderplanung in den Kleinklassen der Stadt Zürich

Kurzbeschreibung

Der Schulpsychologische Dienst der Stadt Zürich hat das Kompetenzzentrum für Bildungsevaluation und Leistungsmessung an der Universität Zürich (KBL) mit der Evaluation des Konzepts "Förderplanung in Kleinklassen der Stadt Zürich" beauftragt. Die Evaluation bezieht sich auf das Schuljahr 2001/2002, so dass Ergebnisse und Empfehlungen ab 2003 der Optimierung des Konzepts dienen können.

Die Förderplanung ist als sonderpädagogisches Verfahren zu verstehen, das einerseits als erstes Verfahren bei Kindern, die mit einem besonderen schulischen Bedürfnis auffallen, eingesetzt wird und das andererseits als Begleitverfahren bei Kindern verwendet wird, die bereits ein sonderpädagogisches Angebot erhalten.

Die folgenden zwei Ziele sind für den Evaluationsauftrag leitend:

  • Es soll geprüft werden, wie das Konzept der Förderplanung aus der Sicht der Beteiligten (Lehrpersonen, Eltern, Schulpsychologischer Dienst (SPD) und Schulärztlicher Dienst (SAD), Kreisschulpflege) beurteilt wird.
  • Ebenfalls soll überprüft werden, welche Vorgaben bei der Erstellung der Zuweisungs-berichte und der Förderberichte hilfreich sind.

Für die Evaluation zur Förderplanung sollen die Meinungen der betroffenen Personen erhoben werden. Dazu gehören die Urteile der Lehrpersonen, der Eltern, des Schulpsychologischen Diensts und des Schulärztlichen Diensts sowie der Kreisschulpflegen. Zusätzlich wird eine Aus-wahl von Förderberichten inhaltsanalytisch ausgewertet.

Die Lehrpersonen der Kleinklassen sowie die ISF-Lehrpersonen (begleiten Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen in Regelklassen) sind gemäss der Förderplanung verpflichtet, jährlich die Förderplanung von jeder Schülerin und jedem Schüler in Form eines Berichts zu dokumentieren. Geplant ist eine schriftliche Befragung aller 250 Lehrpersonen der Kleinklassen A bis E sowie der ISF-Lehrpersonen. Die Meinung der Eltern ist ebenfalls von zentraler Bedeutung, denn die Förderplanung soll zu einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrperson beitragen. Sie soll der Befürchtung mancher Eltern entgegen wirken, dass Kleinklassen ein Sammelbecken seien, in das Kinder mit Schulschwierigkeiten 'abgeschoben' werden, ohne dass ihnen gezielte Hilfe angeboten würde. Die Urteile von 50 zufällig ausgewählten Eltern werden durch kurze Telefoninterviews ermittelt. Die Personen des Schulpsychologischen Diensts und des Schulärztlichen Diensts haben die Aufgabe, aufgrund ihrer Abklärung eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen einen Zuweisungsbericht zu erstellen. Aus diesem Grund werden die Urteile von 10 ausgewählten Personen des SPD sowie des SAD mittels mündlichen Leitfaden-Interviews erhoben. Die Kreisschulpflege-Präsidien sind für die Zuweisung der Kinder mit besonderen Bedürfnissen verantwortlich. Sie erhalten die Zuweisungsberichte des SPD oder des SAD sowie die Berichte zur Förderplanung. Auf diese Weise erhält die Kreisschulpflege einen tieferen Einblick in die Entwicklung der einzelnen Kinder. Die Befragung der sieben Kreisschulpflege-Präsidien der Stadt Zürich erfolgt per E-Mail. Die Zuweisungsberichte und die Förderberichte sind für die Förderplanung zentral. Deshalb sollen zwölf Förderberichte bzw. Zuweisungsberichte nach den vorgegebenen Zielkriterien, die im Konzept festgehalten sind, inhaltsanalytisch ausgewertet werden.

Im grossen ganzen erhält das Konzept gute Noten von allen Seiten. Vor allem begrüsst wird das Prinzip, dass der Stand des Kindes und die zu seiner Unterstützung zu treffenden Massnahmen schriftlich festgehalten werden und dass das diese Informationen enthaltende Dokument an alle beteiligten Parteien verteilt wird. Die solchermassen geschaffene Transparenz ermöglicht zum einen eine bessere Überprüfung der getroffenen Massnahmen auf ihre Wirksamkeit; zum anderen ermöglicht sie aber auch den verschiedenen Akteuren im Umfeld des Kindes, am selben Strick zu ziehen.

Was die Einführung des neuen Konzepts angeht, ist sie noch nicht als geglückt und abgeschlossen zu bezeichnen. Unter den analysierten Förderplänen gab es eine beträchtliche Anzahl, die als allzu lückenhaft zu bezeichnen sind, als dass sie den ihnen zugedachten Zweck erfüllen könnten. Auch bezeichnen viele Lehrkräfte die Erstellung von Förderplänen als zusätzlichen Arbeitsaufwand, den die vier pro Förderplan zur Verfügung gestellten Halbtage nicht aufzuwiegen vermögen. Hier stellen die Forscher allerdings die Frage, ob die Analyse der Lage eines förderungsbedürftigen Schülers / einer förderungsbedürftigen Schülerin und die Formulierung einer Handlungsstrategie nicht zum basalen Teil der Arbeit einer heilpädagogisch tätigen Lehrkraft zu rechnen wären, von allen staatlichen Vorschriften abgesehen.

 

Dauer: November 2001 bis Februar 2002November 2001 bis Februar 2002

Projektbearbeitung: Sarah Tresch, Florian KellerUrs Moser und Schulspychologischer Dienst der Stadt Zürich ( Jürg Forster, Paul Kleimann)

Auftraggeber: Schulpsychologischer Dienst der Stadt Zürich (SPD)

 

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